Kaiser Friedrich II. bestätigt auf Bitten Erzbischofs Gerhard von Bremen die der bremischen Kirchen verliehenen Privilegien und alle Besitzungen (Abschrift von 1231 VI/VII)
Kaiser Friedrich II. hebt die in jeder Stadt oder Ortschaft Deutschlands von der Gesamtheit der Bürger ohne die Genehmigung der Erzbischöfe oder Bischöfe bestellten Gemeinden, Räte, Bürgermeister oder sonstigen Beamte ebenso wie die Bruderschaften und Gesellschaften des Handwerks unter jeglicher Benennung auf (Abschrift von 1232 I)
1231-1232 (um 1600)
- spätere Abschrift des kaiserlichen Privilegs (um 1600)
- Auszug (Extrakt) aus einem Privileg Friedrichs II. worin er die Privilegien der Bürgerschaft kassiert und annuliert (1231)
Fach 20 Nr. 4a
Erzbischöfliche Kanzlei (?)
5 Blatt
Enthält auch beigefügte Auszüge aus dem Hamburgischen Urkundenbuch
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Akte | 0079 / 0 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v873318