Korrespondenz zwischen dem Kammerkollegium in Stockholm und dem Generalgouverneur Baron Henrik Horn wegen Beschützung der handeltreibenden Schiffe zur See in Kriegszeiten und Bezeichnung der davon ausgenommenen Handels-Gegenstände
1691
- Korrespondenz zwischen dem Kammerkollegium in Stockholm und dem Generalgouverneur in Stade vom April 1691 wegen zwischen Dänemark und Schweden vereinbarten Schutzes der handeltreibenden Schiffe und darin festgelegter Schmuggel-Waren, mit beigefügter Liste der Schmuggelwaren (schwed./dt.)
- Auszug aus einem königlichen Schreiben vom 2. April 1691wegen freier Fahrt für die mit dänischen Pässen versehenen und mit französischen Waren beladenen Schiffen nach Zoll-Entrichtung bei Brunshausen
- Notifikationsschreiben des Kammerkollegiums an Horn vom Mai 1691 wegen vom König verordneter Nicht-Veröffentlichung des vorigen Schreibens zur vertraglichen Vereinbarung des freien Handels zwischen Schweden und Dänemark
Rep. 5a Fach 227 Nr. 7
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | A | 0078 / 0 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v8434687