Verlegung bzw. Neueinführung von Eisenbahnpersonenzügen
1864 - 1938
u.a. Unterlagen über die Bemühungen der Stadt Celle darum, dass "alle D-Züge, die auf der Strecke Hannover-Hamburg laufen, in Celle halten müssen. Dies ist eine Notwendigkeit, nachdem eine über die Provinz hinausgehende Zentralbehörde, nämlich das Landeserbhofgericht, nach Celle gekommen ist" (Schr. v. 7.5.1934, Bl. 196 u.a.), in diesem Zusammenhang wird auch auf die Bedeutung der Zugverbindung für das in Celle ansässige Militär hingewiesen (Bl. 232 u.a.).
261 Blatt
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Akte |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v8113351