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StadtA CE SP 08 Best 23 K Nr 0005

Beschreibung

Identifikation

Titel

Schulwesen auf der Blumlage sowie das Gehalt und die Akzidenzien für den dortigen Schulmeister. Enthält auch: Beschäftigung der Kinder in den jüdischen Tabakfabriken

Laufzeit

1668 - 1778

Enthält

1752 reicht der Küster der Blumlage der Burgvogtei die Klage ein, dass der Besitzer der "Leuen Fabrique"[=Löwen-Fabrik], Jacob Salomon Cohen, mehrere Kinder in "den beyden Juden-Tabacks-Fariquen" beschäftigte und ihnen dort auch Unterricht erteilen lasse, was jedoch "gemachter Verordnung" des Generalsuperintendenten vom Juli 1749 nach nicht anginge, da allein ihm der Unterricht der Kinder "gegen des monatlich Stipulirten aufgetragen" und er infolgedessen die täglich in die Fabrik gehenden Kinder zusätzlich "außer seinen ordinairen Schul-Stunden" unterrichten müsse. Daher fordere er vom Beklagten Jacob Salomon Cohen eine zusätzliche Vergütung, außerdem habe Beklagter die Kinder "ab und an" in seine (des Küsters) Schule zu schicken. Die Burgvogtei bringt einen "Antrag zur Güte" (Vergleich) ein, der dem Beklagten die Honorierung zusätzlicher Unterrichtsstunden auferlegt.

Ergänzungen

freier Text

36 Blatt [hier relevant 19-22]

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.