Der Judenfriedhof und die Aufrichtung der Planken um denselben
1691 - 1741
[Auf Blatt 36 den Lageplan des "Juden Kirch-Hof(s)", erstellt im September 1758, Original siehe unter Pläne: OD XV, 2, Fach 26] 1691 monieren die Geheimbden Räthe, dass die Juden bei Begräbnissen "eine Solenne procession gehalten und sonderliche Ceremonien gebrauchet", dieses sei ihnen hinfort zu verweisen, ob allerdings der Ort, an dem die Juden ihre Toten bisher bestattet hätten, ihnen auf Dauer zugesprochen werden könne, wolle man bedenken (cf. Blatt 2f.). Dieser "vor dem Westerzeller Thore" befindliche Ort wird näher beschrieben Blatt 5. 1692 ergeht an den Hofamtmann das Begehren der Räthe, den Juden einen anderen Bestattungsort zuzuweisen, da der in Vorschlag gebrachte "alzu nahe an der Christen Kirchhoff belegen seyn soll", auch möge dahin gesehen werden, dass Beisetzungen "in aller Stille und ohne cremonien [...] verrichtet" würden (cf. Blatt 6). Nun habe sich "zu dem Ende vor das Helenthor ein bequemer Ort" ausfindig machen lassen (cf. Blatt 7). 1695 erhält der Schutzjude Daniel A(a)rons von den Geheimbten Räthen die Erlaubnis, sein vor drei Jahren verstorbenes und "vor dem Westerzeller Thore in einem Winkel begrabenes Kind" aus- und auf dem neuen Platz vor dem Hehlentor begraben zu dürfen (vgl. hierzu Blatt 8, auch anderen Juden sei es inzwischen erlaubt worden, ihre Toten umzubetten). Das Gesuch Daniel Arons findet sich Blatt 10-13, er weist auf die Grabschändungen hin, die auf dem alten Platze vor dem Westerceller Tore verübt worden seien: "...finde ich die Stelle [...] wo es begraben [...] s.v. Unflath angehäufet, bald zu einem cloac gemachet" (cf. 11v f.). 1704 beschweren sich die Anwohner des Hehlentores bei den Geheimbten Räthen, dass die Juden "eigenthätiger weise unternommen, [...] auf unserem Felde und Weide, ihre Todten zu begraben [und] solchen Ort mit einem Schrankwerk zu umziehen, und sich dessen zu einem Kirchhofe anzumaßen" (cf. Blatt 14f.). Daraufhin geben die Räthe der Burgvogtei zur Resolution, den Juden möge dieser Bestattungsort, da er "auch in Wahrheit nur ein purer Sand [...] gegen eine erkentlichkeit überlaßen" bleiben, auch dürften sie, damit "insonderheit die Hunde nicht hineinlaufen und die Körper aus der Erde wühlen [...] können", das Schrankwerk beibehalten, es sei jedoch darauf zu achten, dass sie "die Befriedigung nicht zu hoch machen müßen" (cf. Blatt 16). 1705 schreibt die Burgvogtei an fürstl. Regierung, dass es zu einem Vergleich bzgl. des Ortes gekommen sei, dessen sich die Schutzjuden nunmehr "bedienen mögten", "so lange wie der Wind wehet oder der Hahne krähet" (cf. Blatt 17v). 1714 erbitten die Schutzjuden von den Geheimbten Räthen die Vergünstigung, ihren Friedhof, da dieser "durch einlauffen des Viehes und Menschen, in specie auch der Kinder gäntzlich ruinieret, und uns dadurch ein unwiederbringlicher Schaden zugefüget", mit einem Plankwerk umgeben zu dürfen und zudem verfügen zu wollen, dass man, "weilen der Kirchhoff etwas entlegen, das künftige Planckwerk durch boshafte Leute angegriffen und bestohlen werden mögte, deshalben ein Zeichen zur Bestraffung etwa an einen Stein [...] machen" lasse (cf. Blatt 18f., mit diesem Stein ist ein Strafpfahl gemeint, vgl. Blatt 20). Ebenfalls von 1714 datiert ein Bericht der Burgvogtei an den Großvogt, der u.a. eine Lagebeschreibung des Friedhofs ("71 Fuß lang und 41 Fuß breit und liegt bey des H. Obristen Lexcours Garten", cf. Blatt 22) sowie die Anmerkung enthält, dass "ich des nicht nöthig erachte, dass ein Straffzeichen zur Warnung dabey gesetzet werde" (cf. ibid, vgl. auch insg. Blatt 25-28, insb. Blatt 28 mit der Annotation, dass "Christian Osterloh nebst Isaac Wetzlar und Levi(n) Jacobs" sich wg. der Friedhofsplanken miteinander verglichen hätten und die Juden diesen nunmehr "mit einer Planke umbziehen und Schloss fest machen mögen").
37 Blatt
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v8112383