Neuerliche Mahnung der verordneten Hofräte in Wolfenbüttel, durchreisende Kriegsknechten, verdächtige Reiter und unbekannte wandernde Personen anzuhalten, gegebenenfalls durch Glockenschlag Alarm auszulösen und sie festzunehmen (ein Schreiben)
05.04.1541
u.a.: Nachdruck der Mahnung unter Hinweis auf die Abwesenheit des Herzogs; Hinweis auf den Harz als besonders betroffenes Gebiet.
auch: Zettel an die Ritterschaft, sich mit Bewaffneten auf Abruf bereit zu halten (Datum ut in literis); Zettel an die Städte, sich mit ihren Bürgern unter Waffen auf Abruf bereit zu halten (Datum ut in literis).
Der Text befindet sich auf der Rückseite von 40 Slg Nr. 101.
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Micro-/Macrofiche | A |
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| Original | Akte |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v8055525