Notariatsinstrument 1. Entlassung des vom Drosten und Voigt des braunschweig-wolfenbüttelischen Fürsten Heinrich des Jüngeren Hans von Scharpenstein verhafteten Wulf Dreyer aus der Haft, nachdem einige Bürger zu Gandersheim, nämlich Thomas Schrader, Stephan Siborger und Claus Kistemaker für ihn die Bürgschaft übernommen haben, der Herzog die Entlassung genehmigt und Wulf Dreyer Urfehde geschworen hat 2. Genehmigung des Herzogs mit welcher die drei genannten aus der Bürgschaft entlassen sind.
1531
Enthält u.a. Pergament Notariatssignete
Bomann Museum
In der ersten Urkunde ist der Inhalt der geschworenen Urfehde wörtlich erhalten.
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Akte |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v7966502