Es wird bescheinigt, dass zur Aufbringung der der Stadt Vechta im vergangenen Kriege auferlegten Quotisation von dem Küster Groteke in den Jahren 1760 und 1761 insgesamt 7 Reichstaler, 27 Groschen - nach derzeitiger Währung 4 Reichstaler, 27 Schillinge, 3 Pfennige - aufgenommen wurden. Dem Inhaber der Landesobligation wird zugesichert, dass er bis zur Einlösung jährlich 2 Schillinge, 9 Pfennige als Zinsen erhalten soll.
1774 Juni 6, Münster
Ausf., Papier, 33 x 21 cm, Doppelblatt; 4 Oblatensiegel: 1) ohne Umschrift, wohl eine staatliche Behörde, 2) kleines Siegel des Kapitels der Katharinenkirche Münster, 3) Deutschordenshaus Münster, 4) Stadt Münster.
- 06.06.1774
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1774_06_06
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Urkunden | 1820 / 10 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v795539