Herzog Heinrich der Wunderliche von Braunschweig-Grubenhagen nahm während der Fehde, die er führte, die von Helmstedt in seinen Schutz mit dem Zusatz, daß er in den beiden nächsten Jahren keine anderen Steuern von ihnen heischen wolle als die gewöhnlichen Dienste. Auch will er mit seinen Brüdern, den Herzögen Albert und Wilhelm, keinen Vertrag schließen, ohne die von Helmstedt mit einzubeziehen
(Braunschweig, 1288 Juni 1.)
01.06.1288
Nr. 16
Braunschweig-Grubenhagen, Heinrich, Herzog von
Albert, Herzog
Heinrich, Herzog von Braunschweig-Grubenhagen
Wilhelm, Herzog
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | U | 2017 / 66 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v7710435