Albert, Abt von Werden, erlaubt den Bürgern in Helmstedt für dauernd, nach Recht und Gewohnheit Schulen zu haben; er erlaubt ihnen, einen Weg über den Kirchhof nach dem Teich anzulegen; er überläßt der Stadt auf 20 Jahre den Weinverkauf in Helmstedt, damit sie aus dem Erlös die Kosten der Stadtbefestigung bezahlen kann; er ordnet die Innungssatzung der Knochenhauer, indem er den Bürgermeister als Innungsrichter über diese Gilde einsetzt
(Helmstedt, 1267 Oktober 1.)
01.10.1267
Nr. 11
Helmstedt, Bürger
Helmstedt, Bürgermeister
Werden, Albert, Abt von
Albert, Abt, Werden
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | U | 2017 / 66 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v7710389