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NLA WO 42 Urk Zg. 2017/66 Nr. 3

Beschreibung

Identifikation

Titel

Propst Ludgerus in Helmstedt und das geistliche Kapitel daselbst bekennen, daß der Streit zwischen ihnen und den Bürgern zu Helmstedt beigelegt sei. Die Bürger verpflichten sich, das Tor zum Kloster, das durch die neuerbauten Wälle und Gräben der Bürgerschaft verbarrikadiert ist, innerhalb von 14 Tagen wieder zu öffnen; den Schlüssel dazu darf die Stadt aufbewahren. Wenn es ihm gut erscheint, darf das Kloster auch eine Pforte nach dem Hofe des Abtes bauen, die auch den Bürgern in der Not geöffnet sein soll. Die Befestigungen auf Klostergebiet sollen niedergerissen und die Wälle, die in den nächsten zwei Jahren gebaut werden, dürfen nur mit Genehmigung des Konvents auf Klostergebiet errichtet werden.

Laufzeit

03.08.1237

Provenienz

Organisations- und Aktenzeichen

Nr. 2

Index-Gruppe

GEOB

Helmstedt, Bürger

Helmstedt, Ludgerus, Propst

PERS

Ludgerus, Propst, Helmstedt

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original U 2017 / 66