Vertrag zwischen den Söhnen des verstorbenen Herzogs Heinrich dem Älteren [I. von Braunschweig-Wolfenbüttel], mit welchem die Landesregierung Heinrich dem Jüngeren [II. von Braunschweig-Wolfenbüttel] allein übertragen wird, während die übrigen Söhne Wilhelm und Erich ein Unterhalt zugebilligt wird.
Datum: 10. September 1514
Original mit Siegel [Sichtvermerk der Herzogin Katharina]. Die Herzöge Georg, Heinrich, Wilhelm und Erich haben den Vertrag in Ermangelung der Siegel unterschrieben.
10.09.1514
Zwei Exemplare
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Urkunden | 0001 / 2 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v7198798