Verträge, juristische Dokumente, (Grundstücke, Pachten, Hypotheken, Erbangelegenheiten, Diverses)
Enthält u.a.:
Hypothekentilgung, Bäckermeister Adam; Darlehensvertrag, Fuhrmann, Heinrich Herfurth, "Grandamsche Erben" (1830); Pachtvertrag, Kaufmann C.W. Adam und C. Pfarre - Benneckenstein (Wiese und Land, 1858); Abschrift, Vertrag, Magistrat, Stadt Benneckenstein und Bäckermeister Carl Adam (1845); Eingetragene Schuldgröße, Christian Heinrich Jacob Hebestreit - Nordhausen (1846); Abschrift, "Herfurthsche Subhastationssache", Bäckermeister Adam, Kostenübernahme (1834); Hypothekenbuch-Eintrag, Benneckenstein, Carl Wilhelm Adam (Feldhügelgrundstücke, 1844); Urteil, Bäcker, Carl Wilhelm Adam und Magistrat - Benneckenstein, 1829-1858
Enthält:
(Nach Auswertung von Ulrich Reiff)
Blaue Mappe Grund- und Hypothekensachen
1829-1833
- Aktenstück über Hypothekentilgung nach Hauskauf Bäckermeister Adam.
Darlehnsvertrag vor "Gerichtscommision zu Benneckenstein", 2.2.1830.
Fuhrmann Heinrich Herfurth trug vor, 1806 er habe einen "Siebentel Tagewerk Acker hinterm Teiche" an Witwe Grandam zu verkaufen beabsichtigt, dafür auch 50 Taler Courant erhalten. Der Kaufkontrakt sei jedoch nicht zustande gekommen, die Schuldverschreibung vom 12./14.11.1806 habe er anerkannt, aber keine Sicherheit bestellt.
Als die Gläubigerin am 19.12.1825 starb, bestanden die Erben, der Kaufmann Johann David Grandam, die ledige Johanne Wilhelmine Grandam, Ww. Dörenberg geb. Grandam und die Kinder des verst. Kaufmannes Heinrich Christian Grandam, 5 Geschwister, auf Sicherstellung des Kapitals. Fuhrmann Herfurth erkennt seine vom 1.11.1829 zu verzinsende Schuldverschreibung an und beleiht sein Haus Nr. 164 nebst Garten und sonstigem Zubehör.
Angeheftet "Gerichtscommission zu Benneckenstein", 25.7.1833. Erschienene der Erbengemeinschaft "trugen vor: Der hiesige Bäckermeister Karl Adam, jetziger Besitzer des sonst dem Fuhrknecht Heinrich Herfurth hieselbst zugehörig gewesenen, allhier unter Nr. 164
1829-1858
belegenen Hauses habe das bei dem Ankaufe dieses Grundstücks als Schuld übernommene darauf in Gemäßheit der gerichtlichen Obligation des Vorbesitzers vom 2" Februar 1830 im Hypothekenbuch [...] zurückgezahlt." Wollen hiermit Empfang des Kapitals unter Verzicht auf weitere Forderungen quittieren, bewilligen Löschung aus dem Hypothekenbuch. "Demnächst erschien der bekannte und dispositionsfähige Bäckermeister Karl Adam von hier, acceptierte vorstehende Quittung und Löschungsbewilligung und bat ausdrücklich: um Löschung des bezahlten Kapitals und Zinsen im Hypothekenbuch".
Beurkundet K. Preuß. Land- und Stadtgericht Nordhausen, 23.9.1833.
Angeheftet "Hypothekenschein über das zu Benneckenstein sub. Nr. 164 belegene Wohnhaus pp.
Das unter der Gerichtsbarkeit des unterzeichneten Land- und Stadtgerichts in Benneckenstein unter der Nr. 164 belegene Wohnhaus nebst Garten und sonstigem Zubehör hat der Fuhrknecht Heinrich Herfurth in Benneckenstein, laut des alten Hypothekenbuchs, besage adjudikations Bescheides vom 26. Juni 1792, für Einhundert und Fünfzig Thaler - 150 rt - von seinem Miterben erworben." Eingetragen laut Dekret vom 12.10.1824.
I. Haus "lehnt" an Domänenamt Benneckenstein jährlich je 12 Groschen Dienstgeld und Mauter[Maider?]geld.
II. Realschulden des Fuhrmanns Heinrich Herfurth an die Erben der Ww. Grandam, laut gerichtlicher Obligation v. 2.2.1830.
Beurkundet K. Preuß. Land- und Stadtgericht Nordhausen, 23.2.1830.
25.2.1858
- Pachtvertrag zwischen Kaufmann C. W. Adam und den Kaufleuten C. Adam und C. Pfarre, alle in Benneckenstein, über 1 ¼ Tagewerk Wiese und Land im Reineckental, eingetragen im Hypothekenbuch, für 2 Jahre vom 1.3.1858 bis 1860 für jährl. 20 rt Pacht.
18.7.1845
- Vertrag, Übereinkunft zwischen Magistrat Benneckenstein und Bäckermeister Carl Adam, auf dessen Gesuch vom 1.7.1845. §. 1. Adam will auf das am 23.9.1844 erstrittene Recht, "zu verlangen, daß der von dem Handelsmann Andreas Hartung auf dem vor seinem Hause liegenden Platze
erbaute Stall auf Kosten des Magistrats etc. hinweggenommen werde" und der Magistrat die Prozesskosten trage, verzichten, wenn der Magistrat ihm "für den Verkauf des Grund und Bodens, auf welchen Hartung den Stall erbaut," eingenommene 10 rth. zurückerstatte.
Außerdem solle "die Rinne, welche jetzt unter dem neu erbauten Hartung´schen Stalle von seinem Hause das Wasser abführe, immer von Hartung offen erhalten" werden. §. 2. Magistrat akzeptiert [S. 2] und sagt zu "den unter dem von Hartung erbauten Stalle hinführenden Abzug immer offen zu halten" und H. zur Verpflichtungserklärung zu bewegen. Nachträglich wünscht Bäcker Adam "daß Hartung es leide, daß er seinen Mist bis an den Stall legen dürfe" Magistrat versprach auch darüber Rücksprache mit Hartung.
1857-1858
- K. Kreis-Gerichts-Commission Benneckenstein 3mal in Hypothekensachen an Bäckermeister C. W. Adam hier, Nachricht, dass am 14.7.1857 die Reallasten auf seinen "Landungs-Grundstücken" und am 23.1.1858 auf sein Haus gelöscht wurden. Desgl. in Hypothekensache No. 164 an Kaufmann H. Adam hier am 15.12.1857 die "für den Particulier Christian Heinrich Jacob Hebestreit in Nordhausen eingetragene Schuldpost von 600 rt.".
6.12.1846
- Kreis-Gerichts-Commission Benneckenstein an Bäckermeister C. W. Adam, Nachricht, dass 600 Taler Darlehn, die nach Notariats-Obligation 18.11.1846 "von dem Particulier Christian Heinrich Jacob Hebestreit zu Nordhausen erborgt haben, auf Ihr allhier sub. No. 164 der alten Bleche belegenen Wohnhaus und Ihre Feldgrundstücke hypothekarisch eingetragen sind."
17.2.1846
- "Adjudicationsbescheid für Bäckermeister Carl Adam"
K. Preuß. Land- und Stadtgericht Nordhausen, Sitzung 17.2.1846: "Subhastation des Erbpachtrechts an zwei Tagewerk Saatland in der Heeringsbach neben Frentzel und Laeger, Benneckensteiner Flur belegen, und den Friedrich Kahlenbergschen Erben zugehörig"
Zwangsversteigerung ordnungsgemäß publiziert, Bedingungen, Grundstücke "dem Bäckermeister Carl Adam zu Benneckenstein"
für sein Bestgebot am 29.12.1845 von 81 Talern "erb- und eigentümlich zugeschlagen"
Beurkundet Nordhausen 17.2., publiziert 12.3.1846
Darunter: "Ich Endes-Unterschriebener bescheinige hiermit, daß dieser Adjudicationsbescheid an den Handelsmann Heinrich Bock hierselbst ohne weitere Ansprüche von mir hiermit abgetreten wird. C. W. Adam" Benneckenstein, 17.5.1846.
"Verfügung Herfurthsche Subhastationssache" 4.3.1834. Darin:
- Bäckermeister Adam erhält Abschrift der Protokolle 28.3.1832, 27.1.1834. Frage warum er seine früher anerkannte Pflicht, die Kosten der Sache zu übernehmen, "nicht mehr kennen wolle".
- Gerichtskommission Benneckenstein, 28.3.1832. Erschienen: 1. Sattlermeister August Bothe Dankerode, 2. Fuhrmann Heinrich Herfurth sen. Benneckenstein. Verhandlung über die von Bothe wegen Herfurths Schulden beantragte und eingeleitete Subhastation der Grundstücke: "a. des allhier sub. Nr. 164 belegenen Wohnhauses nebst Garten und sonstigem Zubehör, b. des Siebentel Tagewerks Acker am Feldwege oder im Aermel neben Mauß und Ibe." Herfurth trägt vor, er "habe sich, um in seinem hohen Alter und in seinem hilflosen Zustande wenigstens eine bleibende Wohnungsstätte zu haben, auf außergerichtlichem Wege bemüht [...] einen Käufer zu finden, der nicht allein die Befriedigung seiner Hypothekarischen Gläubiger übernehme, sondern ihm auch auf seine noch übrige Lebenszeit in dem Hause eine Wohnung einräumen wolle.
Er habe diesen in der Person des hiesigen Bäckermeisters Karl Wilhelm Adam gefunden, der auch dafür einzustehen bereit sey, daß der Sattler Bothe wegen aller durch [S. 2.] die Klage gegen ihn und durch den Subhastationsantrag erwachsenen Kosten schadlos gehalten werden solle." Adam bereit, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten Bothes im Prozess um 185 rt nebst Zinsen und die auf Bothes Restforderung 13 rt 5 sgr 8 d eingeleitete Subhastation, samt evtl. Nachliquidation, "nach Vorlegung der speciellen Liquidation sofort baar zu erstatten, ohne deshalb
von dem gegenwärtigen Fuhrmann Heinrich Herfurth ein Entschädigung zu verlangen.
" Herfurth und Bothe [S. 3] akzeptieren alle Erklärungen und Verpflichtung des Bäckermeisters Karl Wilhelm Adam, "und da dieser, wie in dem zwischen demselben und dem p. Heinrich Herfurth heute besonders abgeschlossenen Kaufcontracte bestimmt worden, auch die auf den Herfurthschen Grundstücken zur zweiten Hypothek eingetragene Schuld im Betrage obiger 13 rt 5 sgr 8 d in partem pretii übernommen hat, so erklärte der Müllermeister August Bothe" er nehme den Antrag zur Subhastation von Herfurths Haus und Acker zurück und beantrage, die Akten zurückzulegen und ihm die vollständigen Gerichtskosten zuzustellen.
- Bäckermeister Karl Adam erscheint in der Gerichts-Kommission "auf neuerliche Vorladung", nach der von ihm beantragten Akteneinsicht, Verlesung der Verhandlung vom 8.10.1832, will er die 23 rt 16 sgr 6 d Gerichtskosten in 2 Raten zahlen, "weil er die ganze Summe auf einmal nicht aufbringen könne." Benneckenstein, 24.1.1834.
Erbteilungsverhandlung über Feldgrundstücke (1839-1844):
- Gerichts-Kommission Benneckenstein, 29.12.1838.
- Urkunde für den Bäckermeister Carl Adam Benneckenstein, 19.7.1842.
- Kaufkontrakt, Benneckenstein, 5.8.1842.
- Hypothekenschein über Feldgrundstücke für den Bäckermeister Carl Wilhelm Adam, Benneckenstein, 4.5.1844.
23.9.1844
- Urteil Bäcker Carl Wilhelm Adam, Kläger und Wiederbeklagter, gegen Magistrat Benneckenstein, Verklagten und Wiederkläger. Kreisjustizrat Nordhausen:
1. Magistrat müsse dafür sorgen, "daß der von dem Handelsmann Hartung auf dem ihm überlassenen Platze erbaute Stall hinweggenommen und die Grundfläche desselben dem Kläger zu seiner Disposition gelassen werde," 2. der Rekursantrag, Adam "zu verurtheilen, sich der fernern Benutzung des vor seinem Hause befindlichen Platzes zu enthalten" wird abgewiesen, 3. Magistrat trägt Prozesskosten.
Gründe: Adam, "Kläger ist Eigentümer des zu Benneckenstein [S. 2] No 164 belegenen Hauses, vor
welchem sich ein gegen Osten durch das Haus des Handelsmannes Hartung begränzter Platz, der einen Werth von 15 rt hat, befindet, von welchem der Verklagte dem Handelsmann Hartung ein unmittelbar an sein Haus gränzendes Stück von 35 - 40 Quadratfuß, überlassen, welches derselbe mit einem Stalle bebaut hat." Adam klagte auf Hinwegnahme, zog zurück als Magistrat ihn wiederverklagte, klagt nun erneut (s. Urteil 1), weil "er und seine Vorfahren im Besitz des Hauses No 164 den vorgedachten Platz seit rechtsverjährter Zeit besessen und benutzt, indem darauf Gebäulich[S. 3]keiten und andere Anlagen errichtet worden, und er dadurch das Eigenthum erworben habe.
" Magistrat widerspricht, der Platz gehöre der Kämmerei Benneckenstein und leugnet dass Adam "dessen Eigenthum durch rechtsverjährten Besitz erworben habe; er gesteht zwar zu daß auf dem fraglichen Platze ein Schweinskoven des Vorbesitzers des Klägers gestanden habe und daß sich noch jetzt dort eine dem Kläger gehörige Mistkuhle befinde," seien aber unrechtmäßig. Magistrat beantragt, (s. Urteil 2). Adam widerspricht indem er "sich auf mehrere Zeugen und auf die im Jahre 1806 oder 1807 zwischen dem Vorbesitzer seines Hauses und dem des Hartungschen ergangenen Prozessacten bezieht." Eigentumsfrage liege [S. 4] zugunsten von Adam, "denn von den angegebenen Zeugen bekundet der 67jährige Zimmermeister Friedrich Hartung, daß der Kläger und die Vorbesitzer desselben den in Rede stehenden Platz wenigstens seit 50 Jahren dadurch benutzt haben, daß sie Holz, Dünger, Wagen und andere Gegenstände darauf stehend und liegend gehabt, auch hätten sie dort einen Schweinekoven und einen Abtritt, so wie eine noch vorhandene Mistkuhle angelegt.
- Mit dieser Aussage stimmt die der Zeugen Georg Hartung, Victor Hartung und Andreas Frenzel im Allgemeinen überein, von welchen insbesondere noch bekunden der Erste: daß die angegebene Benutzung seit länger als 44 Jahren, der Zweite: daß dieselbe länger als 40 Jahr lang geschehen, und daß er
schon vor 50 Jahren gehört habe, daß jener Platz zu dem Hause des Klägers gehörig sei und der Dritte: daß er vor 49 Jahren bei einem Baue Holz und andere Baumaterialien auf dem fraglichen Platz habe niederlegen wollen, daß ihm dieses aber [S. 5] von dem damaligen Besitzer des Klägerischen Heinrich Herfurth unter der Behauptung untersagt worden sei, daß jener Platz ihm gehöre.
" Aussagen genügten, um "Erwerbung des Eigenthums (...) durch rechtsverjährten Besitz" [...§§...] anzunehmen, auch wenn Gerichtsakten nicht zu ermitteln waren, "der Zeuge Jacob Herfurt bekundet, daß in dem Jahre 1806 oder 1807 der Vorbesitzer des Hartungschen Hauses einen Stall auf dem fraglichen Platz erbaut habe, daß er aber in Folge der von dem Vorbesitzer des Kläger´schen Hauses angestellten Klage von dem damaligen Justizamte zu Benneckenstein verurteilt worden sei, den Stall wieder abzureißen - Wenn nun auch der von dem Verklagten und Wiederkläger angegebene Zeuge Andreas Pfarre meint, daß der fragliche Platz ein [S. 6] Eigenthum der Commune sei, so sind doch dadurch die Aussagen der übrigen Zeugen umso weniger widerlegt, da er seine Meinung nur auf den Umstand gründet, daß zur Westfälischen Zeit dem Einwohner Hartung die bei dem damaligen damaligen Bürgermeister Scheele gethane Bitte, ihm einen Theil jenes Platzes zum Aufbau einer Scheuer zu überlassen, in Folge des Widerspruchs der Nachbarn und insbesondere des Vorbesitzers des Klägerischen Hauses abgeschlagen worden sei." [...] "Ausfertigung des Erkenntnisses für den Bäckermeister Carl Wilhelm Adam" Beurkundet K. Preuß. Justizrat Nordhausen 23.9.1844.
L F 5/2
Benneckenstein, Adam, C.W., Pfarre C., Pachtvertrag
Benneckenstein, Erben, Grandam
Benneckenstein, Herfurth, Heinrich, Fuhrmann, Erben, Grandam
Benneckenstein, Hypothekenbuch-Eintrag, Adam, Carl Wilhelm
Benneckenstein, Hypothekentilgung, Bäckermeister Adam
Nordhausen, Hebestreit, Christian Heinrich Jacob, Schuldgrösse
Adam, Bäckermeister, Benneckenstein, Hypothekentilgung
Adam, Bäckermeister, Herfurthsche Subhastationssache
Adam, Carl Wilhelm, Hypothekenbuch-Eintrag, Benneckenstein
Adam, C.W., Pfarre, C., Benneckenstein, Pachtvertrag
Grandam, Erben, Benneckenstein, Herfurth, Heinrich, Fuhrmann
Hebestreit, Christian Heinrich Jacob, Nordhausen, Schuldgrösse
Herfurth, Heinrich, Fuhrmann, Benneckenstein, Erben, Grandam
Darlehensvertrag, Herfurth, Heinrich, Grandamsche Erben
Herfurthsche Subhastationssache, Adam, Bäckermeister
Hypothekenbuch-Eintrag, Benneckenstein, Adam, Carl Wilhelm
Hypothekentilgung, Adam, Bäckermeister, Benneckenstein
Pachtvertrag, Adam, C.W., Pfarre C., Benneckenstein
Schuldgröße, Hebestreit, Christian Heinrich Jacob, Nordhausen
Verträge, jur. Dokumente, Grundstücke, Pachten, Hypotheken
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | A | 2010 / 6 |
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