Gebrüder Johann und Joachim Post zu Holtensen (Beklagter)
Uneheliche Kinder des Heinrich Post zu Rinteln, vertreten durch ihre Vormünder Reinecke von Schloen, genannt Tribbe zu Engershausen und Dr. jur. Gabriel Fuhrlohn (Fuer-, Vorlohn), bischöflich mindenscher Rat (Kläger)
Kläger: Dr. Johann Jacob Kremer 1594
Beklagter: Dr. Johann Gödelmann 1596
Dr. Sebastian Wolff 1607
appellationis
Appellation gegen einen Bescheid von Kanzler und Räten zu Stadthagen vom 9.3.1594 mit definitiver Wirkung (vim definitivae habens), das den Appellanten auferlegte, sich auf die Klage einzulassen und den Krieg zu befestigen, und den von den Appellaten verhängten Arrest für rechtens erklärte. Die Appellaten forderten aufgrund eines Testamentes ihres Vaters Heinrich Post und aufgrund eines Erbvertrages zwischen ihrem Vater und seinen Brüdern Johann und Joachim Post, Joachims Söhnen, als ihr Erbteil eine Summe von 1 000 Reichstaler und Harnisch, Rüstung, Waffen und Schmuck, die ihr Vater auf seinen Kriegszügen erworben hatte. Da die Gebrüder Post die Herausgabe verweigerten, ließen die Appellaten Forderungen der Appellanten in der Grafschaft Schaumburg arrestieren. Das Reichskammergericht bestätigt 1603 das vorhergehende Urteil
1. Kanzler und Räte zu Stadthagen 1591-1594
2. Reichskammergericht 1594-1599 (1594-1607)
Erbvertrag zwischen den Gebrüdern Post 1577 (Q 8 Nummer 19 A). Testament des Heinrich Post 1578 (Q 4/8 Nummer 8). Rechtsbelehrung der Juristenfakultät Heidelberg 1594 (Q 4/8 Nummer 24)
Q 1-17, dazu 4 Schriftstücke ohne Q am Ende; es fehlt Q 9,10. Priora als Q 4/8 gezählt. Umfang 6 Zentimeter Stapelhöhe
1591-1607
P 2218
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Akte | 1800 / 106 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5824757