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NLA OS Rep 3 Nr. 43

Beschreibung

Identifikation

Titel

Das Domkapitel zu Osnabrück bestimmt, dass den Domherren ein zweites Gnadenjahr bewilligt werden soll, von dessen Einkünften vor allem die Seelgedächtnisse zu stiften sind, und dass die Vollstrecker des letzten Willens sowohl der Domherrn als der Domvikarien von dem Kapitel Rechnung legen sollen.

Osnabrück
Original
Kapitelssiegel an rotgelben Seidenfäden
Druck: Osnabrücker Urkundenbuch, Band IV Nr. 164

Laufzeit

28.09.1285

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Micro-/Macrofiche U
Original Urkunden 0100 / 48