Frage, ob die Städte des hiesigen Fürstentums bei Subrepartition des ihnen obliegenden Schatzquantums auch solche Grundstücke herbeiziehen dürfen, welche zwar im städtischen Kataster stehen, sich jedoch im Besitz befreiter oder anderer nicht unter städtischer Jurisdiktion stehender Personen befinden
Wegen Wiedenbrück verhandelt.
1755 - 1756
Justizkanzlei
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Micro-/Macrofiche | A | ||
Sicherungsfilm | Akte | 0200 / 109 01 | |
Original | Akte | 0200 / 109 01 | |
Nutzungsdigitalisat | Akte | 0200 / 109 01 |
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v56951