Streitigkeiten mit dem Erzbischof Kardinal Albrecht von Magdeburg, zugleich für das Stift Halberstadt, insbes. wegen Beeinträchtigung von Besitzungen der Klöster Stötterlingenburg und Abbenrode durch das Amt Vienenburg, auch wegen unberechtigter Zollerhebung durch das Amt Harzburg und anderer Übergriffe dieses Amtes. Domkapitel in Halberstadt ./. Amt Vienenburg (Georg v. Dannenberg, später Fritz v. d. Schulenburg) wegen der Feldmark Külingerode, Pfändung und Gegenpfändung vom Vieh auf dieser und bei Abbenrode und anderer Streitigkeiten um Lochtum, Abbenrode und Wennerode
Band 1
darin: Beschwerde der Gemeinde Pabstorf über Stift Halberstadt wegen ihrer Äcker (1525).-Zusammenstellung der v. Magdeburg auf dem Ramslebener Berge [bei Pabstorf] vorgetragenen Streitpunkte (Schäden des Klosters Stötterlingenburg und Fortnahme seines Äbtissin-Holzes am Fallstein durch den Vogt in Hessen).-Beschwerde des Heinrich v. Hoym, Amtmann zu Krottorf und Befehlshaber des Amts Gröningen, über Georg v. Dannenberg und Levin v. Jagow wegen Übergriffe gegen einen Meier des Klosters Stötterlingenburg (1527).-Beschwerden des Jürgen v. Dannenberg, hzgl. Rat u. Pfandinhaber des Hauses Vienenburg, wegen einseitiger Festlegung einer Grenze zwischen dem Gerichte Vienenburg und Kloster Stötterlingenburg durch den Hauptmann des Stiftes Halberstadt und Anrichtung von Schäden auf hiesigem Gebiete (1527).-In Hamersleben 1534 vom Erzstift Magdeburg übergebene Zusammenstellung der zwischen ihm und dem Stifte Halberstadt gegenüber dem Herzogtum Braunschweig schwebenden Streitpunkte, nämlich: 1) Grenzen zwischen Uthmöden und Wüstungen Linder und Nüntz im Halbgerichte und Satuelle samt zugehörigen Wüstungen Lübber(n)itz, Lauke und Dolzin (Delsin); 2) Schulzenhof, Gericht, Kirchlehen und Höfe in Uthmöden; 3) Grenze zwischen Halbgericht und Klüden; 4) Dorfstätte Gribitz (Griptzk) im Halbgerichte mit
1525 - 1539
Holz und Waldung, dem Kloster Althaldensleben gehörig; 5) 2 Hufen Land und den 3. Baum in Rant(h)en [wüst b. Althaldensleben], dems. Kloster gehörig; 6) das Schwarze Pul-Holz b. Althaldensleben, dem Kloster gehörig; 7) Grenze, Geleit und Annahme zwischen Hötensleben und Offleben; 8) Grenze, Geleit und Annahme zwischen Öbisfelde und dem Herzogtum Braunschweig; 9) Streit mit dem Amtmann zu Schöningen und der Stadt Helmstedt wegen der Holzgerechtsame in den Hölzern des Klosters Walbeck; 10) Gericht über die 13 Höfe in Pabstorf, Steuer über das ganze Dorf und Gericht in der Feldmark; 11) Steuer von den Äckern und Wiesen der Feldmarken Hodahl, Rohrbeck und Sömmeringen, die die Leute der v. d. Asseburg in Pabstorf unter dem Pfluge haben; 12) Stauung des Teiches zu Hessen; 13) Gericht auf Feldmark Linden [Wüstung b. Hessen]; 14) das Buchholz und Teilholz b. Hessen; 15) den geistlichen Stiften vorenthaltene Zinsen Zehnte und Sendkorn aus dem Braunschweigischen; 16) Steinbrechen auf der Höhe des Fallsteines; 17) Erbauung des Zollhauses Hessendamm; 18) Jagd auf dem Fallstein; 19) das Äbtissin-Holz des Klosters Stötteflingenburg; 20) der von den v. Wenden in Hessen durch das Veltheimer Holz angelegte Weg; 21) Vergeleitung und Annahme zwischen dem Mönchefeld und Tempelhof von Achim nach Hornburg; 22) Trift zwischen Schladen und Hornburg; 23) Geleit am Eichsforth [b. Schladen]; 24) Streit zwischen Kloster Stötterlingenburg u. Haus Vienenburg wegen des Birkstrauches und Kiefholzes; 25) die Trift am Kiefholz [b. Wennerode nördl. Abbenrode]; 26) die Holzung Schmer-Berg; 27) Streit zwischen Kloster Stötterlingenburg und Haus Vienenburg wegen der Breite über dem Kiefholze; 28) Eingriffe der Dorfschaft Lüttgenrode in die Holzungen des Klosters Stötterlingenburg und das Gericht in jenem Dorfe; 29) Grasung bei Abbenrode/Külingerode; 30) Entwendung der Kapellenhufe der Pfarre Lochtum
durch Georg v. Dannenberg; 31) Wiesen zwischen Lochtum und Abbenrode; 32) Rubarts Zaun und Grenzveränderung auf der Feldmark Külingerode; 33) Eingriff des Amt Harzburg in die Abbenroder Holzung Dorlah; 34) der von Amt Harzburg errichtete neue Schweinehagen; 35) Zaun an der Vienenburger Wiese; 36) Verletzung und Inhaftierung des Schreibers und Kochs aus Abbenrode durch das Amt Vienenburg; 37) Fortnahme des Zehnten von der Feldmark Külingerode durch Georg v. Dannenberg [auf Vienenburg]; 38) dessen Gewaltanwendung gegen das Domkapitel in Halberstadt als Inhaber des Klosters Abbenrode; 39) Eingriffe in die Holzungen Redingerode [Wüstg. b. Stapelburg] und Schimmerwald; 40) die Schmelzhütte zu Külingerode; 41) Gericht, Obrigkeit und Regalien auf der Feldmark Külingerode; 42) Schädigung des Klosters Hedersleben (sö. von Halberstadt) an Äckern, Holzungen, Wiese und Fischereien durch Asche v. Neindorf u. seinen Bruder; 43) die verwechselten Lehen und Güter; 44) die Lehngüter der v. Hoym zu Wedderstedt [nö. Quedlinburg]; 45) Weigerung der v. Wenden und der Einwohner in Hessen, den Zoll zu Halberstadt zu entrichten; 46) Entziehung von Acker des Heinrich Stocker auf Feldmark Külingerode durch Georg v. Dannenberg; 47) Aufhaltung von 2 Männern in Vienenburg; 48) Forderung von Steuer vom Kloster Stötterlingenburg; 49) Fortnahme des Zehnten von 2 Zehntfreien Hufen in Lochtum durch Georg v. Dannenberg; 50) Verweigerung der Herausgabe von Holz; das der Pfarrer Hermann Rapmund in Wiedelah, jetzt in Lengde, aus den Rahmen vor Abbenrode gehauen hatte, durch das A. Wiedelah; 51) Forderung von Steuern von den magdeburgischen und halberstädtischen Lehngütern im Fürstentum Braunschweig; 52) Streitigkeiten zwischen Familie Kahmann (die Kademenne) in Halberstadt und den Zehntnern zu Pabstorf.- Anschließende Zusammenstellung der Streitpunkte Hzg. Heinrichs d. J. mit dem Erzstift Magdeburg und
dem Stift Halberstadt, 1534 zu Hamersleben übergeben, nämlich: 1) Grenze und Vergeleitung bei Hötensleben und Offleben; 2) Schädigung der Ländereien im Gericht Jerxheim durch Anlegung eines Grabens quer durch das Große Bruch seitens der Einwohner von Dedeleben; 3) Vorenthaltung von Zehntkorn des Klosters Marienberg aus Domersleben [n. Wanzleben] durch die v. Schenck; 4) Fortnahme von 1/2 Hufen Land des Klosters Marienberg in Veltheim a. Fallstein durch Joachim und Johann Krebs; 5) Obrigkeit, Gericht, Rohr- und Holznutzung am Netla; 6) Grenze zwischen Hornburg und Schladen an der alten Oker; 7) Beeinträchtigung der dem exemten Ägidienkloster in Braunschweig vom Stifte Halberstadt verbrieften Rechte durch den Erzbischof von Mainz; 8) Beeinträchtigung von Trift und Hude der Dorfschaft Winnigstedt durch die Gemeinde Veltheim a. Fallstein; 9) Beschwerung der braunschweigischen Untertanen aus dem. Amt Hornburg mit einem auf dem Hassendamm neu eingerichteten Zoll; 10) Grenze und Geleit zwischen Bahrdorf und Öbisfelde; 11) Streit wegen der Holzung Dorlah im Amt Harzburg; 12) Entziehung der Dienstbarkeit des Klosters Abbenrode; 13) Streitigkeiten zwischen Kloster Mariental und Grasleben; 14) Beeinträchtigung der Besitzungen des Klosters Riddagshausen in Unseburg, Groß Salze und anderen Orten; 15) Schatzung der Güter des Klosters Georgenberg/in Schwanebeck [n. Halberstadt].-Schädigung des Klosters Abbenrode durch Fortnahme des Holzes Redingerode und Beeinträchtigung im Dorlah; Streit um die Wüstung Külingerode (zum Amt Vienenburg) und Grenzen des Amts Vienenburg.-Zusammenstellung über die Streitigkeiten zwischen Erzstift Magdeburg und Braunschweig, insbes. den Ämtern Vienenburg und Harzburg.
1
XIII s Nr. 3
Achim(Kr.Wolfb.), Ort, Geleitsannahme b. Bd. 1
Geleit. -tsannahme, -tssachen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Sicherungsfilm | Akte | 0003 / 204 |
|
| Original | Akte | 0003 / 204 |
|
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5590234