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NLA WO 1 Alt 23 Nr. 296

Beschreibung

Identifikation

Titel

Eigenhändige Scheiben des Herzogs August Wilhelm und der Herzogin Elisabeth Sophie Marie an den Geheimen Rat von Münchhausen und dessen darauf erstellte Berichte

Laufzeit

1727 - 1731

Enthält

u.a.:
- zwei von den Herzögen Ludwig Rudolf und Ferdinand Albrecht an denselben gerichteten Deklarationen;
- eigenhändige Aufsätze des letztgenannten Herzogs;
- ein von Herzog August Wilhelm an beide Herzöge erlassenes Reskript und dessen Beantwortung;
- Protokoll und archivarisches Depositionsdokument;
- Schreiben des Königs Georg II. von Großbritannien an Herzog August Wilhelm nebst der Erwiderung desselben;
- Konzept eines Gutachtens des Geheimen Rats von Münchhausen;
- Inhalt:
- Herzog August Wilhelms Commissorium an den Geheimen Rat von Münchhausen, die Herzöge Ludwig Rudolf und Ferdinand Albrecht zur Mitvollziehung einer die (von denselben unter der Bedingung, dass ihren Gemahlinnen ein gleiches bewilliget werde, accordierte) Erhöhung der Wittumsrente der Herzogin Elisabeth Sophie Marie auf 24.000 Taler festsetzenden Verschreibung zu disponieren, in Betracht, dass diese Mehrausgabe durch des Herzogs bisher erwiesene Übertreffung des vermöge Rezesses jährlich abzutragenden Quantums der Kammerschulden, wie durch sonst zum besten seiner Regierungsnachfolger in viele Wege angewandte Sorgfalt reichlich ersetzt werde;
- der Herzöge Ablehnung der befehlsweise von ihnen verlangten Mitvollziehung dieser Verschreibung unter der vom 11. Oktober 1727 abgegebenen Erklärung, dass sie sich vereinbart, in Zukunft weiter nichts über das, so bisher von ihnen geschehen, durch ihre Unterschrift zu vollziehen, wodurch ihre Posterität noch ferner chargiert werden könnte, jedoch eveniente casu das Wittum der Herzogin, so viel tunlich, verbessern wollten;

- die darauf entstandene große Verbitterung besonders der Herzogin Elisabeth Sophie Marie, die ihrer Schwägerin sogar vorhält, dass ihr Gemahl fast alle Jahr 25.000 Taler Schulden für den von Bevern (Herzog Ferdinand Albrecht) gezahlt habe;
- des Geheimen Rates und Kanzlers von Lüdecke Übergabe der ihr am 30. Juli 1728 zu Salzdahlum vom Herzoge eingehändigten Donatio inter vivos und Wittumsverschreibung für die Herzogin Elisabeth Sophie Marie, jene offen, diese versiegelt an den Lehensrat und Archivar Burckhard zur Deposition im Archive;
- des Königs Georgs II. Übernahme der Garantie für die Vollziehung der Donations- und Wittumsverschreibung und dessen sehr freundliche Annahme dieser ihm durch des Herzogs Legationsrat und Residenten von Thom zu London in einer Privataudienz am 28. Oktober 1728 überreichten Dokumente und deren Niederlegung im königlichen Archive;
- des Geheimen Rates von Münchhausen Gutachten darüber, was zu tun sei, wenn die Herzogin (die, obgleich in Wolfenbüttel geboren und erzogen, sich zu solcher Undankbarkeit habe verleiten lassen, diejenigen, welche sie der Erreichung ihres Zweckes zuwider geachtet, aus dem Wege zu schaffen und das fürstliche Haus zu desunieren) von Herzog Ludwig Rudolf endlich eine kategorische Erklärung über dessen Genehmigung der obigen Verschreibungen verlangen würde, für deren Cession der Herzogin bereits ein Paar Tonnen Goldes von den hannoverschen Ministerien offeriert worden, welches die Herzogin in ihren Prätensionen unterstütze, damit das hannoversche Haus, wenn die männliche Wolfenbütteler Linie erlöschen sollte, die Prätensionen für die Prinzessinnen auf gleiche Weise poussieren könne; weshalb denn die Wolfenbütteler Ministerien "ihre Pflicht schändlich außer Augen gesetzt, dass sie dergleichen nicht verwehrt, auch sich viel lieber abdanken lassen, als in einer so sehr importanten Sache das durchlauchtige Haus in den größten embarras zu setzen";
- Nach einer Aufführung hier normgebender Verfassungsbestimmungen des herzoglichen Hauses (welche übrigens eine schon damals oft genug unerwartet sich verratende, sehr mangelhafte Kenntnis und daher ganz irrige Auffassung der letzten zu Tage legt) wird die fragliche Donation teils für rechtswidrig, teils für unbillig erklärt, und zwar diese deshalb, weil "weder die Kaiserlichen und Englischen Subsidien, noch die aus dem Mecklenburgischen und anders woher erhobenen Gelder dem Lande zum besten verwendet worden, sondern selbiges in der bisher gehabten Friedenszeit auch dazu großenteils ruinirt sei."

Alte Archivsignatur

Nr. 3

Index-Gruppe

GEOB

London, Thom, von, Legationsrat

PERS

Braunschweig-Lüneburg, August Wilhelm, Herzog zu

Braunschweig-Lüneburg, Elisabeth Sophie Marie, Herzogin zu

Braunschweig-Lüneburg, Ferdinand Albrecht, Herzog zu

Braunschweig-Lüneburg, Ludwig Rudolf, Herzog zu

Burckhard, Archivar und Lehensrat

Großbritannien, Georg II., König von

Lüdecke, von, Kanzler

Münchhausen, von, Geheimer Rat

Thom, von, Legationsrat, London

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Sicherungsfilm Akte 0003 / 23
Original Akte 0003 / 23