Hochzeit von Herzog Heinrich Julius und Herzogin Dorothea zu Braunschweig-Lüneburg, geborenen Prinzessin von Sachsen
Enthält u.a.:
- Verzeichnisse der unter die eingeladenen Herren und Freunde zu verteilenden Gemächer im fürstlichen Schlosse hieselbst sowie der mehreren mitkommenden Adeligen und Räten zu gebenden Quartiere;
- Herzog Julius' zu Braunschweig-Lüneburg Befehl an Heinrich von der Lühe, in seinem Namen bei Empfahung der Braut im Felde, wie auch vor dem Brautbette bei Übergebung der Morgengabe, bei Verehrung (Beschenkung) der Braut und sonst das Wort zu führen;
- Bedenken, wie es mit Empfahung der Braut und weiter zu halten sei, mit dem Bemerken, dass, wenn nach der Trauung (Trewe) die Braut in das Bett gesetzt werde, einer sein müsse, der von wegen des Bräutigams die Braut im Ehebett annehme und sich bedanke;
- auch, dass den Morgen nach der Brautpredigt der Braut die Morgengabe überantwortet werde, wobei erinnert wird, "da Heinrich vdLühe die Morgengabe höher halte, daß sie H. Julius nicht sehe, je besser es sei";
- kurze Erzählung, wie Herzog Julius montags am 27. September seiner neuvermählten Schwiegertochter bei Überreichung des Hochzeitsgeschenks Glück gewünscht und was darauf vor Danksagung und Erbieten erfolgt;
- Ordnung und Memoriale wegen der von Herzog Heinrich Julius an jedem Brauttage zu tragenden Kleider, Ketten etc.;
- Reitzettel;
- Bestellung der Schenken für Herzog Heinrich Julius und dessen Gemahlin (Graf Ernst von Regenstein soll vor den Bräutigam, wenn man denselben ins Bett setzet, sowie an allen drei Abenden nach den gehaltenen Tänzen, Graf Ernst von Honstein hingegen vor die Braut, jedoch nur an zwei Abenden, in Person schenken, wobei beide von zweien vom Adel bedient werden müssen);
- mehrere Exemplare einer Verordnung wegen Bestellung der von den Benannten vom Adel bei der fürstlichen Hochzeit zu leistenden Dienste (an
1585
einer jeden der drei Fürstentafeln zwei benannte Marschälle, zwei Trinkmarschälle, ein Tischdiener, einer, der dem Trinken vorstehe - welches an der ersten Tafel Graf Anton von Oldenburg sein soll -, acht Truchsesse, an jeder der beiden Grafentafeln ein Marschall, ein Tischdiener, sechs Truchsesse, auf ein jedes fürstliche Gemach drei Marschälle, wovon zwei zur Aufwartung und Gesellschaftsleistung - die jedoch bei den Fürstinnen wegfallen -, drei Truchsesse und ein Tischdiener, zum Tragen der Kerzen vor der Braut zwölf, zum Konfekttragen, wenn die Braut ins Bett gesetzt wird, acht, zum Austeilen und Vergeben der Tänze drei Personen)
Braunschweig-Lüneburg, Dorothea, Herzogin zu
Braunschweig-Lüneburg, Heinrich Julius, Herzog zu
Braunschweig-Lüneburg, Julius, Herzog zu
Honstein, Ernst, Graf von
Lühe, Heinrich von der
Oldenburg, Anton, Graf von
Regenstein, Ernst, Graf von
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Akte | 0003 / 23 |
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| Sicherungsfilm | Akte | 0003 / 23 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5546447