Fürstliche Befehle und Bericht, die Verfertigung eines Anschlags über das Haus und Amt Schöningen und das noch bei den Erben des verstorbenen Heinrich Grote ausstehende Pfandgericht Voigtsdahlum, dann, die Aufstellung eines Verzeichnisses der der Herzogin Dorothea zu Braunschweig-Lüneburg eventuell zu überweisenden Ehrbaren Mannschaft, sowie die Unterschreibung und Besiegelung von schon damals angefertigt gewesenen Anweisungs- und Geheißbriefen betreffend
Enthält u.a.:
- Konzepte und gleichzeitige Abschriften von folgenden Dokumenten:
- 1) Ehestiftung zwischen dem Herzog Heinrich Julius zu Braunschweig-Lüneburg und dem Fräulein Dorothea von Sachsen (Dresden, 5. Mai 1584);
- 2) Morgengabsverschreibung des Herzogs Julius zu Braunschweig-Lüneburg für das Fräulein von Sachsen (27. September 1585);
- 3) Herzog Julius' Quittung wegen des empfangenen Heiratsgeldes von 30.000 Talern (Juliusfriedenstadt bei der Heinrichstadt zum Gotteslager, 28. September 1585);
- 4) Wittumsverschreibung (28. September 1585);
- 5) Nebenobligation wegen Erstattung des an der jährlichen Wittumsnutzung der Ämter Schöningen und Voigtsdahlum sich etwa ergebenden Mangels aus dem deshalb verpfändeten Amte Jerxheim (28. September 1585);
- 6) Nebenobligation, worin anstatt des Amtes Jerxheim das Amt Königslutter zur Bürgschaft wegen Erstattung des Mangels an den Aufkünften der Wittumsnutzung eingesetzt wird (Juliusfriedenstadt, 29. September 1585);
- 7) Notel des Geheißbriefes an die zu den eventuellen Wittumsämtern Schöningen und Voigtsdahlum gehörenden Amtleute und Untertanen wegen der eventuell der fürstlichen Witwe zu leistenden, genau beschränkten Huldigung (Juliusfriedenstadt, 30. September 1685);
- 8) Anweisung und Verpflichtungen von sieben benannten adeligen Landsassen als Ehrbare Mannschaft, eventuell der fürstlichen Witwe mit ihrer Anzahl Knechten und Pferden, damit sie ihrem
05.05.1584 - 29.09.1585
Landesherrn zum Ritterdienst verhaftet, gewärtig und folgig zu sein, jedoch mit Vorbehalt der Erbhuldigung und Ratspflicht (28. September 1585);
- 9) Schirmverschreibung hinsichtlich des Wittums und der Morgengabe (28. September 1585);
- 10) Verzichtsnotel des Fräuleins Dorothea von Sachsen, worin die Renunciatin mittelst eines leiblichen Eides auf die ihr jetzt oder künftig gebührende und zufallende väterliche Legitima unter dem Vorbehalte Verzicht leistet, nach dem Abgange der männlichen Leibeserben des Kurfürsten August von Sachsen alles das zu erben, was ihr von ihrem obgenannten Vater vermacht und gegeben worden oder ihr sonst als einer Erbtochter gebühre (28. September 1585)
Nr. 12
Dresden, Ehestiftung
Jerxheim, Amt, Bürgschaft, Wittumsnutzung
Juliusfriedenstadt
Königslutter, Amt, Bürgschaft, Wittumsnutzung
Schöningen, Amt, Wittumsnutzung
Voigtsdahlum, Amt, Wittumsnutzung
Braunschweig-Lüneburg, Dorothea, Herzogin zu
Braunschweig-Lüneburg, Heinrich Julius, Herzog zu
Braunschweig-Lüneburg, Julius, Herzog zu
Grote, Heinrich
Sachsen, August, Kurfürst von
Sachsen, Dorothea, Prinzessin von
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Akte | 0003 / 23 |
|
| Sicherungsfilm | Akte | 0003 / 23 |
|
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5546437