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NLA OL Best. 110 Nr. 236

Beschreibung

Identifikation

Titel

Streitigkeiten zwischen münsterschen Beamten zu Vechta und hannoverschen Beamten zu Freudenberg wegen des Jagdrechts im "gr. Ringenerbruch" infolge einer von münsterschen Untertanen zu Twistringen dem Jäger der Abtissin zu Bassum abgenommenen Flinte und die darauf von den hannoverschen Beamten zu Ehrenburg gegen münstersche Untertanen gebrauchten Repressalien aus den Jahren 1714 und 1717 bis 1721

Laufzeit

1714 - 1721

Enthält

u.a. Schreiben von Bischof Franz Arnold von Münster an die vechtaischen Beamten wegen ergriffener Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung von illigaler Jagd im vechtaischen Herrschaftsraum mit Beilagen (u.a. Schreiben des vechtaischen Drosten [Franz Wilhelm] von Galen wegen einer konfiszierten Flinte, Bericht über die abgenommene Flinte des Jägers der Äbtissin von Bassum) 12.12.1714 (Bl. 2 r ff.); Schreiben des vechtaischen Rentmeisters Driver an die münstersche Regierung wegen "freudenbergschen Jagdstreitigkeiten" 16.10.1717 (Bl. 10 r); Schreiben des vechtaischen Rentmeisters Driver an die münstersche Regierung wegen des Streitfalls mit dem Jäger der Äbtissin zu Bassum und der abgenommenen Flinte mit zahlreichen Beilagen (u.a. Bericht des Wistringer Beamten Naderman über die ergriffenen Maßnahmen zur Beschlagnahmung der Flinte) 01.12.1718 (Bl. 14 r ff.); Bericht des vechtaischen Rentmeisters Driver an die münstersche Regierung wegen der Pfändung eines Wagens mit Pferden durch hannoversche Beamte im Kirchspiel Damme 23.12.1718 (Bl. 31 r f.); Schreiben der hannoverschen Regierung an die münstersche Regierung wegen der von hannoverschen Beamten vollzogenen Pfändung 03.01.1719 (Bl. 33 r ff.); Kopie eines am 22.10.1671 verfassten Berichts über die Grenzstreitigkeiten im Kirchspiel Twistringen mit Hinweis auf Wohndauer der sich im strittigen Gebiet befindlichen Eingesessenen 1719 (?) (Bl. 46 r ff.)

Nebenlaufzeit von

1671

Provenienz

Organisations- und Aktenzeichen

IV A 3

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Akte 1130 / 7