Erzbischof Otto von Bremen verspricht allen sich in seiner Stadt Wildeshausen aufhaltenden Klerikern und Laien, dass die Herren Rudolf und Konrad, Edle zu Diepholz, Konrad Graf zu Oldenburg und Heinrich Graf Neubruchhausen und ihre Parteigänger (complices) ihnen keinen Schaden zufügen werden. Anderenfalls werde er sich innerhalb eines Monats nach ihrer Aufforderung mit den genannten Herren in Wildeshausen zum Einlager bis zur Wiedergutmachung des Schadens einstellen. Er verpflichtet sich weiterhin, mit seinen und seiner Ratleute zu Wildeshausen Feinden keinen Frieden ohne Zustimmung und Rat derselben Ratleute zu schließen, und sagt zu, zusammen mit den genannten Adligen auf seine und deren Kosten 200 bewaffnete Männer für die Zeit des Krieges zum Schutz der Einwohner in der genannten Stadt zu halten. Siegler: der Erzbischof und die vier genannten Edelherren bzw. Grafen.
1346 Januar 25 (in festo con versionis sancti Pauli apostoli)
Ausfertigung, Pergament, 15 x 32 cm, Siegel: ja, Anzahl: 1, 8 cm, Beilagen: ja
Regest: Eckhardt, Findbuch Best. 105, S. 14 (Urk. Nr. 36)
25.01.1346
Best. 105 Urk. Orte, Wildeshausen
OUB 5, Nr. 381
1346_01_25
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | 1130 / 2 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v498256