Erzbischof Otto von Bremen erklärt auf Bitten der Ratmannen seiner Stadt Wildeshausen, dass er, falls er und die Bürger und Stadtgemeinde zu Wildeshausen in Krieg und Fehde kämen mit Ritter Liborius von Bremen, Vogt zu Wildeshausen, und sie ihm hülfen, die Brücke von der Burg nach Süden und den Bergfried an der Brücke auf der anderen Seite der Burg nach der Stadt zu einzunehmen und zu zerstören, die Brücke (welche?) 1) und den Bergfried zu seinen Lebzeiten nicht wieder aufzubauen und seine Stadt Wildeshausen ohne Zustimmung der gen. Ratmannen nicht zu verpfänden. Siegler: der Aussteller.
1346 Januar 12 (feria quinta post Epiphaniam domini)
Ausfertigung, Pergament, 12 x 23 cm, Siegel: nein, Beilagen: ja
Regest: Eckhardt, Findbuch Best. 105, S. 14 (Urk. Nr. 35)
Bemerkung: Leverkus bezieht dies auf die Brücke an der Südseite der Burg; Rüthning schreibt ungenau: "Brücke und Befestigung an der Stadtseite"...
12.01.1346
Best. 105 Urk. Orte, Wildeshausen
OUB 5, Nr. 380
1346_01_12
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | 1130 / 2 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v498255