Graf Adolf XIV. zu Holstein-Schaumburg gesteht dem Flecken
Obernkirchen zu, eine eigene Schäferei halten zu können,
statt eine landesherrliche versorgen zu müssen. Man darf
aber in dieser Schäferei weder fremde Schafe halten noch
die gräfliche Schäferei oder die Wiesen und Äcker des
Grafen, der Propstei und des Klosters beeinträchtigen.
Siegler: Der Aussteller; Ausstellungsort: Bückeburg
Ausfertigung Pergament; eingehängtes Siegel gut erhalten
- 19.04.1587
Bückeburg, Ausstellungsort
Obernkirchen, Kloster
Obernkirchen, Propstei
Obernkirchen, Schäferei
Kloster Obernkirchen
Holstein-Schaumburg, Adolf XIV., Graf zu
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Urkunden | 1000 / 17 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4910514