Handel der Juden auf dem Lande
1658 - 1771
u.a.: Verfügung des Bischofs Franz Wilhelm an die Stadt Osnabrück, die sich in der Stadt aufhaltenden Juden "sampt denen Sachen auß der Stadt hinweg(zu)schaffen" und bei Strafe von 300 Rtlr. nicht in das landesherrliche Judenregal einzugreifen, 1658; Abschrift und Übersetzung der 1317 erlassenen Verfügung des Bischofs Engelbert betr. Schutz der Juden und Aufforderung an die Schöffen der Stadt Osnabrück, die Juden vor Unrecht und Gewalttaten zu schützen; Schriftwechsel wg. der Beschwerde der Kramer in der Stadt Osnabrück über den Handel der Juden auf den Märkten, 1720; Berichte betr. die Tätlichkeiten gegen drei Juden aus Brandenburg aufgrund des Verkaufs von Waren während des Marktes in Wellingholthausen im Amt Grönenberg durch Osnabrücker Kaufleute und Konfiszierung der Waren durch dies., 1717; versch. landesherrliche Reskripte und
Zirkulare betr. den Handel der Juden im Fstt. Osnabrück, 1717, 1725, 1726 u. 1771; Gesuch von Hermann Levi und Meyer Levi in Oldendorf um Wiedergestattung des Handels auf dem Lande "in den Adelichen häußern, undt zwahr nun mit solchen Wahren, so auf dem lande nicht zu bekommen sindt", 1721; umfangr. Schriftwechsel
wg. der auf dem Markt in Iburg erfolgten Konfiszierung von Fellen eines jüd. Händlers durch den Weißgerber Hermann Witthus aus Osnabrück und diesbzgl. Auseinandersetzungen mit dem Vogt in Iburg sowie daraus folgende Strafe für H.
Witthus und Pfändung von Waren, 1725
Fach 038
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | A | 0200 / 7 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4787