Klärung der Heimat- bzw. Gemeindezugehörigkeit: Familiennamen mit O
1860-1861
Ostermann, Diedrich Hinrich, Arbeiter und seine Ehefrau Alida, geb. Piepenbrink aus Neuenbunnen, die er zu Hinte bei Emden geheiratet hat, sie bringt jedoch 2 uneheliche Kinder aus einer Verlobungszeit mit (da sie wegen unzureichender Papiere aus Hinte, wo sie Arbeit und ihr gutes Auskommen gehabt hätten, ausgewiesen wurden, sind sie nach Neuenbunnen (Amt Löningen) gekommen, wo sie im Armenhaus aufgenommen wurden; Ostermann bittet eindringlich, dass sich das Amt Löningen doch dafür einsetzen möge, dass er wieder nach Emden zurückkehren könne, denn dort habe er sofort wieder Arbeit, jedoch lehnt die preußische Landdrostei in Aurich das Ansinnen ab), 1860-1861
Untersuchung der Staatszugehörigkeit und deren Feststellung für 2 bzw. 3 Jahre für die Schiffskapitäne Johann Diedrich Oldegans und Johann Friedrich Misegades, damit sie oldenburgische Schiffe führen dürfen; sie müssen den Bürgereid für Oldenburg ablegen, 1861 (auch Abschrift des Oldenburger Bürgereids) 1861: "Ich will dem Rath gehorsam sein und nimmer gegen den Rath thun, auch in allen Nöthen und Gefahren, so dieser guten Stadt uns und künftig begegnen möchten, dem Rathe auch gemeiner stadt und Bürgerschaft treu und hold sein. Ich will halten Tafeln und Buch sammt der neuen aufgerichteten Eintracht, die der Rath und die ganze Gemeinheit beschworen, auch was Rath und Bürgerschaft wegen fremder Titel, Aemter und Würden am 29ten August 1806 beliebet hat. - Ich will zu keinem Aufruhr Ursache geben, noch mich dazu vergesellschaften, sondern wenn ich Aufruhr oder sonst einige Practiken oder heimliche Anschläge gegen diese gute Stadt vermerke, will ich sie dem Rathe treulich vermelden. - Ich will Schoß und Accise richtig bezahlen, auch die Consumtions-Abgabe gehörig entrichten,, solange solche mit Beliebung des Raths und der Bürgerschaft in Gebrauch bleibt. - Meinem Hauptmann und Rottenmeister, auch andere des Rath Befehlshabern will ich gebührlich Gehorsam leisten und will also des Raths und gemeiner Stadt Bestes befördern, ihren Schaden und Nachtheil aber wahren und abkehren, nach allem meinem Vermögen. So wahr mir Gott helfe!"
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Akte | 1040 / 1 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v424110