Erich von Essen (Eßen) erklärt, dass ihm und seinen leiblichen Nachkommen der Regierungsrat Johann Ludolf Ötken das diesem von ihm verkaufte Haus in Loy zur Heuer überlassen habe. Der Heuerkontrakt soll nach dem Tod des letzten Nachkommen erlöschen. Weder jetzt noch später sollen die mit Erich von Essen und seinen Nachkommen sonst verwandten und verschwägerten Personen an dem Vertrag teilhaben.
1689 Februar 15, Oldenburg
Ausfertigung, Papier, 32 x 21 cm, Doppelblatt, Siegel: ja, Anzahl: 1, aufgedrückt, Unterschrift (Marke: EVE) des Ausstellers, Unterschriften von Ludolph Melchior Walther, Licentiat der Rechte und königlicher Rat, und Bernhard Folte als Zeugen; Abschrift in Best. 272-20 Nr. 46
- 15.02.1689
1689_02_15
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunden | 1600 / 22 |
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4092696