Handschrift, um 1700 geschrieben.
Titel und Angabe des Autors fehlen. Der Verfasser (Eckard?)
widerlegt verschiedene Behauptungen der in Bonn 1687
erschienenen Schrift: "Securis ad radicem posita", wodurch
bewiesen werden sollte, dass die Stadt Cöln dort unter der
Landeshoheit der Cölner Erzbischöfe stehe. Unser Mscr.
beginnt: Dass die Erste Teutsche unter sich schon gewisse
gesätze gehabt.
Quart, 59. S.
- 1700
b 10
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | A | 0200 / 78 |
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3877893