Verordnung über die Erhaltung der Reinheit der Religion und Lehre auf Grundlage der Augsburgischen unveränderten Konfession durch König Friedrich IV. von Dänemark, veranlasst durch die Religionsbedürfnisse der Soldaten
Enthält:
Erlaubnis der Abhaltung katholischer und reformierter Gottesdienste alle sechs Monate (ausgeschlossen andere Sekten und Quäcker und ohne Teilnahme anderer Untertanen)
- 21.12.1701
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Akte | 1005 / 19 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v364253