Johann Jäger (Johan Jeger) bittet seinen Fürsten und Herrn, [den Bischof Franz von Münster], um die ihm von der Gemeinde Harpstedt versagte Erlaubnis, die früher auf dem elterlichen Erbgrund nahe der Gemeindegrenze [= des Weichbildes] gelegene, später abgebrannte Krugwirtschaft seiner Eltern wieder aufbauen zu dürfen, und macht in diesem Zusammenhang auf die den Untertanen von Harpstedt entstehenden nachteiligen Folgen der möglicherweise bereits stattgefundenen Zuweisung der Hausstätte an Johann von Lengerke (Johan van Lengerke) zum Zwecke der Neuerrichtung einer Krugwirtschaft aufmerksam.
1539 November 1 (am dage Omnium sanctorum)
01.11.1539
Abschrift (16. Jh.), Papier, Einzelblatt. - Beilagen: ja. - Abschrift und Regest: Slg 3 Best. 296 Nr. 18-1 S. 755-758. - Regest: Best. 1 Nr. 622.
Best. 89-2
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Urkunden | 1010 / 2 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v360722