Nikolaus von Oldenburg-Delmenhorst, vormals Erzbischof von Bremen, und die Grafen Christian, Moritz und Gerd VI. von Oldenburg erlauben ihrem leibeigenen Meier Bruneke Hobbeken aus Helle, sich mit Hemppeke, Reiners (Reyners) Tochter, zu verheiraten, und bestimmen, dass eines der Kinder, die aus dieser Ehe hervorgehen werden, als eigenhörig auf der Stelle zu bleiben hat, während die anderen frei sein sollen. Außerdem gestatten sie der Braut, jederzeit frei mit ihrem Brautschatz von dannen zu gehen.
1441 Mai 08 (des mandages na Jubilate)
- 08.05.1441
Ausfertigung, mnd., Pergament, 9 x 24 cm. - Rückvermerke: Rubriken (17. Jh.), Datumsangaben sowie Registratursignatur "No 175 (197)". - Siegel: ja, Anzahl 3 (von 4; 4 ab; an Pergamentpresseln anhängend runde (?) Wappensiegel in gelbem Wachs; restauriert und ergänzt), je 3 cm (Fragmente). - Regest beiliegend. - Abschrift und Regest: Slg 80 Best. 296 Nr. 2-1 S. 428f. - Druck: OUB 2, Nr. 776 (Regest mit Transkription).
Best. 20 Landesachen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Urkunde | 1005 / 1 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v360715