Erich von Hoya, Administrator des Stifts Osnabrück, bestätigt den Bürgern von Quakenbrück ihre alten Gewohnheiten, auch das Recht, in der Koppel Lehm zu graben und Pferde zu weiden, und bestimmt, dass die Bürger sich bei Vergehen gegen die Gerichte und Gerechtsame des Stifts zuerst vor dem Richter in Quakenbrück und dann vor dem Richter zu Fürstenau zu verantworten haben.
dt., Original.
Anhängendes Stiftsiegel [stark beschädigt].
30.09.1439
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Micro-/Macrofiche | U |
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| Original | Urkunden | 0100 / 36 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3537967