Gerd de Cloker Richter zu Osnabrück vidimiert für Erdewin von Dumpstorpe, Erdewins Sohn, einen durch Joh. Ludelvincg Richter zu Neustadt Osnabrück besiegelten Brief:
Jungfer Jutte von Melle, verstorbenen Johanns von Melle Schwester, verzichtet mit Konsens ihres gekornen Vormundes Joh. Stegeman gegen Erdewin von Dumpstorp, Erdewins von Dumpstorp Sohn auf dem Neuen-Graben, auf die (Rep 7 Nr. 8 vom 25. Juli 1429) vorbehaltene Leibzucht und Rechte in den ebenda genannten beiden Häusern; sie darf die Häuser noch weiter bewohnen, solange der Besitzer es ihr verstattet, doch gelobt sie jederzeitige Räumung.
Zeugen: Godert von Varendorp, Kirchherr zu St. Katharinen, Herm. Hovelt, Martinus Poleman.
Original auf Pergament.
Siegel des Richters abhängend.
01.07.1445
Transsumpt:
Jungfer Jutte von Melle, verstorbenen Johanns von Melle Schwester, verzichtet mit Konsens ihres gekornen Vormundes Joh. Stegeman gegen Erdewin von Dumpstorp, Erdewins von Dumpstorp Sohn auf dem Neuen-Graben, auf die (Rep 7 Nr. 8 vom 25. Juli 1429) vorbehaltene Leibzucht und Rechte in den ebenda genannten beiden Häusern; sie darf die Häuser noch weiter bewohnen, solange der Besitzer es ihr verstattet, doch gelobt sie jederzeitige Räumung.
Zeugen: Erdewin von Dumpstorp der Ältere up den Graven, Erdewin de Kemerer, Egbertus ton Wischen.
Vor Joh. Ludelvincg, Richter zu Neustadt Osnabrück, dessen Siegel angekündigt
23.03.1433
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Micro-/Macrofiche | U |
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| Original | Urkunden | 0100 / 54 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3534019