Propst Wilhelm, Dechant Berno und das ganze Kapitel von St. Johann gestatten ihrem Mitstiftsherrn, dem Küster Urlich, einen Teil seiner Hausstätte und seiner Wiese zur Gründung eines Beguinenhauses gegen eine von den Schwestern zur Begründung seines Seelgedächtnisses zu zahlende jährliche Rente von zwei Schillingen herzugeben
Osnabrück
Original (beschädigt)
Siegel des Johannisstifts von Pergamentstreifen abhängend
Druck: Möser, Osnabrückische Geschichte Nr. 189; Osnabrücker Urkundenbuch II, Nr. 393
- 1240
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Urkunden | 0100 / 52 |
|
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3533553