Aussprüche des Kurfürstlich Sächsischen Hofgerichts zu Wittenberg und des Schöffenstuhls zu Leipzig, nach welcher die von Ludowig von Hauß mit seiner Haushälterin vor der Copulation erzeugten Söhne Erb-lehnsfähig erklärt werden
1563
Hann. 301, 5 J III Nr. 3
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Akte | 0059 / 10 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3337322