Erbenzinsverleihung der herrschaftlichen Wasser- und Windmühle zu Wustrow von 1838 an den Müller Lusthoff, dann an den Müller Röper und später an dessen Erben; die Setzung eines Wasserzeichens bei obiger Mühle; die Ablösung der den Vorwerken Wustrow und Banneick und der herrschaftlichen Brauerei zu Wustrow zu prästierenden Mattenfreiheit (Moderschaden)
1834 - 1859
Conv. XIII
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | Akte | 0051 / 244 | |
Sicherungsfilm | Akte | 0051 / 244 |
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3237831