Einführung eines Service als regelmäßige finanzielle Entschädigung der Angehörigen der Landwehr
Enthält u.a.:
Allgemeine Regelungen und Erlasse betreffend der Höhe der Zahlungen und der Modalitäten der Erhebung der Gelder und der Auszahlung - jeweils zum neuen Winter und Sommer Anpassung der Zahlungen - Aufsicht über die Erhebung der benötigten Gelder durch die Gemeinden
1814 - 1819
Rep 114 A.VIII.1
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Akte | 0200 / 147 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v320333