Ablösung des ausschließlichen Rechts zum Lumpensammeln
Enthält u.a.:
Repartition der zur Abstellung des ausschließlichen Rechts zum Lumpensammeln vom Fürstentum Osnabrück unter Ausschluss der Stadt Osnabrück sowie vom Herzogtum Arenberg-Meppen, einschließlich der Stadt Papenburg zu übernehmenden Rente sowie des danach ermittelten Ablösungskapitals auf die einzelnen Ämter, Kirchspiele und Städte nach dem kombinierten Fuße der Feuerstätten und Seelenzahl
1855 - 1863
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Akte | 0200 / 150 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v306375