Übereinkunft mit der Niederlande wegen gegenseitiger Zulassung der in den Grenzgemeinden wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis
Enthält u.a.:
Reichsgesetzblatt vom 29. März 1873 (Konvention zwischen dem Deutschen Reich und Belgien); Verzeichnisse der an Deutschland grenzenden niederländischen Gemeinden und der dort wohnhaften Ärzte, Wundärzte und Hebammen; Verzeichnisse der an die Niederlande grenzenden Gemeinden im Landdrosteibezirk Osnabrück und der dort wohnenden Ärzte, Wundärzte und Hebammen
1874 - 1886
Niederlande, Medizinalpersonen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Akte | 0200 / 150 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v305743