1. Kläger/Appellant:
Bernd von Habel zu Heiligenstadt, Oberst, und Magister Tileman Friese zu Göttingen als Vormünder der Kinder des Melchior von Uslar [1514-1574] sowie dessen Bruder Ludolf von Uslar [1510-1579/84] zu Appenrode (Kl.)
2. Beklagter/Appellat:
Die Einwohner der vier zu dem Patrimonialgericht Gleichen der Familie von Uslar gehörenden Dörfer Wöllmarshausen, Bremke, Gelliehausen und Benniehausen (Bekl.)
3.1. Prokuratoren/Kläger bzw. Appellant:
Dr. Johann Michael Fickler, 1576, Prokurator
3.2. Prokuratoren/Beklagter bzw. Appellat:
Dr. Johann Stöckle, 1576, Prokurator
wegen
4. Streitgegenstand:
appellatio
Dienst- und Besitzstreitigkeiten. Die zum Patrimonialgericht Gleichen der Familie von Uslar gehörenden Gemeinden Wöllmarshausen, Bremke, Gelliehausen und Benniehausen stritten mit ihren Patrimonialherren um die Höhe der geforderten Herrendienste sowie um das von der Familie von Uslar beanspruchte Nutzungsrecht an den Waldstücken Bartmannsholz und Eichenberg, das von den Gemeinden verweigert wurde. Im Verlauf der Streitigkeiten versuchten die Gemeinden ihre Rechte durch verschiedene Konflikthandlungen durchzusetzen. Die Familie von Uslar begann deswegen ein Verfahren vor dem Hofgericht in Münden, wobei sie den Gemeinden vorwarf, dass sie die geforderten Dienste und Abgaben verweigert und sich der Verschwörung und des Aufruhrs gegen die Obrigkeit schuldig gemacht hätten. So hätten die Einwohner der beklagten Dörfer nicht nur geheime Zusammenkünfte abgehalten und die Sturmglocken geläutet, sondern sie seien auch bewaffnet zum Rittergut Sennickenrode gezogen, um dort Melchior von Uslar gefangenzunehmen. Außerdem hätten sie die Mühle der Familie von Uslar zu Wöllmarshausen versperrt, deren Vieh aus den umstrittenen Waldsücken vertrieben sowie einige Änger der Familie ohne grundherrlichen Konsens verpfändet, um ihre Unternehmungen zu
1576 - 1587
finanzieren. 1576 sprach das Hofgericht die Gemeinden von der Klage frei. Die von Uslar appellierten dagegen an das RKG.
5. Vorinstanz:
Hofgericht zu Münden 1576
Bd. 2: Acta Camerae mit Protokoll
Darin:
Q 2 Tutorium und Kuratorium für die Vormünder der Margarete von Ohl, Witwe des Melchior von Uslar, und ihrer 7 Kinder 1576
Q 14-15 Mandat der Räte zu Münden und Vernehmung von 9 Zeugen aus einem früheren Prozess in gleicher Sache 1569-1570
Hinweis:
Q 1-16
2
U 330/II
U 2959/II
uslar 1963
(Hannoversch-)Münden, Regierung
Ohl, Margarete von s. von Uslar
Uslar, Margarete von, geb. von Ohl
Mandat, 16. Jh.
Vormundschaft
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Akte | 0050 / 19 |
|
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2599386