1. Kläger/Appellant:
Sigismund Julius von Oberg [1647-1718] zu Oberg
2. Beklagter/Appellat:
Regierung zu Hildesheim
3.1. Prokuratoren/Kläger bzw. Appellant:
Lic. Johann Adam Rolemann, (1693), Prokurator
3.2. Prokuratoren/Beklagter bzw. Appellat:
kein Prokurator ermittelbar
wegen
4. Streitgegenstand:
appellatio
Jurisdiktionsstreitigkeiten. Rittergutsbesitzer Sigismund Julius von Oberg beanspruchte die Jurisdiktion über das zu seiner Grundherrschaft gehörende Dorf Oberg und hatte im Jahr 1693 eine Bewohnerin des Dorfes wegen Ehebruchs festgenommen und länger als fünf Tage in Haft gehalten, ohne sie an das Amt Peine auszuliefern. Daraufhin erließ die Regierung in Hildesheim ein Mandat, das die Auslieferung der Inhaftierten an das Amt befahl. Von Oberg verweigerte jedoch die Auslieferung und appellierte an das RKG. Dabei verwies er darauf, dass seine Vorfahren die niedere und die hohe Gerichtsbarkeit über das Dorf Oberg im Jahr 1515 von den Herzögen von Wolfenbüttel zu Lehen erhalten hätten.
5. Vorinstanz:
Regierung zu Hildesheim 1693
Acta Camerae ohne Protokoll
Darin:
ohne Q Lit. A Auszüge aus dem Gerichtsprotokoll von Oberg betr. die vorgekommenen Fälle der hohen Gerichtsbarkeit (v.a. Ehebrüche) 1652-1685
Hinweis:
7 Schreiben ohne Q
1693 - 1694
O 47
oberg 1392
Hildesheim, Hochstift, Fiskal
Oberg # Lahstedt, Krs. Peine
Peine, Amt
Hildesheim, Hochstift, Regierung
Oberg, Sigismund Julius von
Rolemann, Johann Adam, Lic., 1693
Appellation
Auslieferung
Ehebruch
Gerichtsbarkeit, hohe und niedere
Gerichtsbarkeit, Kriminal-
Gerichtsprotokoll
Inhaftierung, 17. Jh.
Jurisdiktionsstreitigkeiten, 17. Jh.
Lehen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|
| Original | Akte | 0050 / 19 |
|
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2598453