Das für die Eigenbehörigen bestehende Verbot, ohne gutsherrliche Erlaubnis Bäume zu fällen, sowie Bestrafung bei Verstoß hiergegen
- 1829
Nr. 281
Conv. 73
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | 0200 / 226 |
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v171457