Herzog Albrecht von Braunschweig sichert dem ihm untergebenen (nobis immediate subiectum) Kloster Katlenburg (Catelenburg) Abgabenfreiheit und das Recht zu, für sich einen von den herzöglichen Vögten zu wählen und diesen nach Gefallen zu wechseln, er bestimmt ferner, dass das Kloster von niemandem gezwungen werden solle, mehr als 40 Personen aufzunehmen und dass nur Erzbischöfe und Bischöfe sowie Angehörige der herzoglichen Familie das Kloster betreten und die Klosterinsassinnen es nicht verlassen dürfen, es sei denn, der Propst ordne dies in Einzelfällen anders an. Er bestätigt schließlich dem Kloster der Besitz eines Hofes in Albrechtshusen und von 10 Mark Einkünften aus der Vogtei und nimmt es in seinen Schutz.
1266 April 7, Osterode.
Original, abhängendes Siegel des Ausstellers, stark beschädigt (Fragment).
07.04.1266
12660407
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Sicherungsfilm | Urkunden | 0001 / 67 |
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| Original | Urkunden | 0001 / 67 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1604164