Herzog Heinrich (der Löwe) von Sachsen und Bayern hebt eine bisher gültige Vereinbarung auf, der zufolge es den Hörigen des von seinen Vorfahren gestifteten Klosters Katlenburg (Catelenburgensis ecclesia) erlaubt war, bei entsprechender Heiratsverbindung in die herzogliche Hörigkeit hinüberzuwechseln und umgekehrt. Nachdem diese Regelung sich zu Ungunsten des Klosters ausgewirkt hat, wird auf Bitten des Propstes Reinhard stattdessen festgelegt, dass jeder in der Hörigkeit verbleiben soll, in die er hineingeboren ist. Gleichfalls auf Bitten des Propstes bezeugt der Herzog, dass dem Kloster durch seinem Stifter, dem Grafen Dietrich zwei Hufen in +Grimenhagen und später durch die Kaiserin Richenza weitere 5 Hufen und 10 Morgen im gleichen Ort geschenkt worden sind.
(1146-1154).
Original, anhängendes Siegel des Ausstellers an roten Seidenfäden, stark beschädigt.
1146
GF 0049
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| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Urkunden | 0001 / 67 |
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| Sicherungsfilm | Urkunden | 0001 / 67 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1604153