Herzog Bernhard von Braunschweig und Lüneburg bekundet, dass er die Lehngüter, die durch den Tod des Grafen Hermann von Everstein an ihn gefallen sind und die im Umkreis von einer oder anderthalb Meilen um Göttingen liegen, an Gottschalk und Jan von Plesse und ihre Erben als Lehen vergeben hat. Ausgenommen sind die Lehngüter der von Uslar, von Adelebsen, von Kerstlingerode, von Hardenberg, von Stockhausen, von Bovenden und von Gladebeck, die der Herzog selbst vergeben will. Hingegen sollen die Lehen Hermanns von Grone in Friedland und die der Herren von Schnehen in Klein Schneen ebenfalls von den Herren von Plesse ausgetan werden.
1414 März 8 (des andern donstages in der fasten).
Ausfertigung, angehängtes Siegel.
Regest: Uslar-Gleichen Nr. 470; UB Boventen Nr. 265
08.03.1414
14140308
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Original | Urkunden | 0001 / 40 |
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Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1596739