Erzbischof Balduin von Trier, Administrator des Erzbistums Mainz, bezeugt, dass Herzog Heinrich von Braunschweig-Lüneburg und seine Frau Hedwig die Hälfte der Burg Gieboldehausen, die Hälfte der Stadt Duderstadt mit Gericht und die Hälfte des Gerichts Bernshausen für 600 Mark Duderstädtisch an das Stift Mainz versetzt haben. Vom kommenden Michaelis an sollen die Güter für zwei Jahre uneinlösbar sein, danach kann die Ablösung mit halbjähriger Ankündigung jederzeit erfolgen. Wenn Herzog Ernst sein Drittel von Duderstadt von dem erwähnten Herzog Heinrich wieder einlösen sollte, so soll Herzog Heinrich dem Stift 200 Mark zurückgeben. Die drei Söhne von Herzog Heinrich sollen im Bistum Mainz mit geistlichen Lehen providiert werden. Die Mainzer werden am Steinwerk der Burg Gieboldehausen 100 Mark verbauen, die der Pfandsumme zugeschlagen werden sollen. Dompropst Bertolin und Domdekan Johannes bestätigen diese Absprachen.
1334 August 9.
Zweitausfertigung, an Pergamentstreifen anhängendes Siegel des Erzbischofs Balduin.
09.08.1334
Mainz Nr. 2b
mainz13340809
Bernshausen, Gericht
Duderstadt
Gieboldehausen, Burg
Mainz, Erzbistum
Trier, Erzbistum
Balduin, Erzbischof von Trier
Ernst, Herzog von Braunschweig-Lüneburg
Hedwig, Herzogin von Braunschweig-Lüneburg
Heinrich, Herzog von Braunschweig-Lüneburg
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunden | 0001 / 31 |
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1594654