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NLA HA Cal. Or. 31 Nr. 374

Beschreibung

Identifikation

Titel

Erzbischof Balduin von Trier, Administrator des Erzbistums Mainz, bezeugt, dass Herzog Heinrich von Braunschweig-Lüneburg und seine Frau Hedwig die Hälfte der Burg Gieboldehausen, die Hälfte der Stadt Duderstadt mit Gericht und die Hälfte des Gerichts Bernshausen für 600 Mark Duderstädtisch an das Stift Mainz versetzt haben. Vom kommenden Michaelis an sollen die Güter für zwei Jahre uneinlösbar sein, danach kann die Ablösung mit halbjähriger Ankündigung jederzeit erfolgen. Wenn Herzog Ernst sein Drittel von Duderstadt von dem erwähnten Herzog Heinrich wieder einlösen sollte, so soll Herzog Heinrich dem Stift 200 Mark zurückgeben. Die drei Söhne von Herzog Heinrich sollen im Bistum Mainz mit geistlichen Lehen providiert werden. Die Mainzer werden am Steinwerk der Burg Gieboldehausen 100 Mark verbauen, die der Pfandsumme zugeschlagen werden sollen. Dompropst Bertolin und Domdekan Johannes bestätigen diese Absprachen.

1334 August 9.

Zweitausfertigung, an Pergamentstreifen anhängendes Siegel des Erzbischofs Balduin.

Laufzeit

09.08.1334

Alte Archivsignatur

Mainz Nr. 2b

Ergänzungen

Klassifikation Teil B

mainz13340809

Index-Gruppe

GEOB

Bernshausen, Gericht

Duderstadt

Gieboldehausen, Burg

Institution

Mainz, Erzbistum

Trier, Erzbistum

PERS

Balduin, Erzbischof von Trier

Ernst, Herzog von Braunschweig-Lüneburg

Hedwig, Herzogin von Braunschweig-Lüneburg

Heinrich, Herzog von Braunschweig-Lüneburg

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunden 0001 / 31