Erzbischof Adolf und das Domkapitel zu Mainz bezeugen, dass, nachdem sie mit Herzog Otto von Braunschweig-Lüneburg einen Freundschafts- und Hilfsvertrag abgeschlossen hatten, und Herzog Otto an einem Vertrag, den sie mittlerweile mit Landgraf Hermann von Hessen vereinbart haben, Anstoß nahm, da er dadurch seinen Vertrag verletzt sah, sie jetzt nach Verhandlungen beschließen, alle Verträge mit dem Landgrafen von Hessen für nichtig zu erklären.
1384 Juni 30, Treysa.
An Pergamentstreifen anhängendes Fragment eines Rundsiegels, unkenntlich.
30.06.1384
Mainz Nr. 12
mainz13840630
Mainz, Erzbistum
Adolf, Erzbischof von Mainz
Hermann, Landgraf zu Hessen
Otto, Herzog von Braunschweig-Lüneburg
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunden | 0001 / 31 |
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1594591