Ausübung des Disziplinarrechts durch die Schulleitung
enthält u.a.:
Strafverfolge gegen einige Meppener Schankwirte und
Gewerbetreibende wegen Bewirtung von Schülern
1873 - 1883
IV-31
Meppen, Schankwirte
Disziplinarrecht
Gewerbetreibende
Schankwirte
Schüler, Verstoß gegen die Disziplin
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | Akte | 1997 / 28 |
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v151093