Ausübung des Disziplinarrechts durch die Schulleitung
enthält u.a.:
Verstöße der Schüler gegen Schulordnung und Disziplin,
Erscheinen der Primaner ohne Mäntel bei kirchlichen
Veranstaltungen und Regulierung des Schulgeldes, Vorschlag
zu einer Bestimmung über das Tabakrauchen der Schüler am
Gymnasium zu Meppen vom 13. Oktober 1840, Erlaß einer
Polizeiverfügung zum Besuch der Wirts- und Kaffeehäuser
sowie Zusammenkünfte der Gymnasiasten in Privathäusern von
1824, Gesuch der Meppener Gymnasiaten bei der Landdrostei
Osnabrück wegen Besuch eines Konzertes
1824 - 1839
Landdrostei Osnabrück
Disziplin der Schüler
Konzertbesuch
Schulgeld
Schulordnung, Verstöße
Tabakrauchen der Schüler
Verstoß gegen die Disziplin
Wirts- und Kaffeehäuser, Besuch durch die Schüler
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | Akte | 1997 / 28 |
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v151090