Christoph Bernhard von Galen, erwählter Bischof und
Administrator des Bistums Münster, bezeugt, zum Zweck der
Auferziehung der Jugend und Unterhaltung der Schule durch
die Meppener Jesuiten, den Verkauf von Zuschlägen durch die
emsländischen Beamten unter Hinzuziehung der dortigen
Gutsherrrn genehmigt zu haben. Der Erlös soll dem Unterhalt
der Schule dienen. Meppen, den 22. März 1651 (beglaubigte
Abschrift)
- 1651
XII-204
Galen, Christoph Bernhard von, münsterischer Bischof
Jesuiten
Jugend, Auferziehung
Zuschläge, Verkauf durch emsländischen Beamte zugunsten des Schulfonds
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | Akte | 1997 / 28 |
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v150948